Inhaltsverzeichnis
Der Non-Dom-Status auf Zypern ist eines der mächtigsten Instrumente in der persönlichen Steuerplanung für Unternehmer und Investoren, die ihren Wohnsitz auf die Mittelmeerinsel verlegen. Non-Dom steht für „Non-Domiciled" und bezeichnet Personen, die zwar auf Zypern steuerlich ansässig sind, aber nicht als dort „domiziliert" gelten. Das Ergebnis: Für bis zu 17 Jahre entfällt die Sonderverteidigungssteuer (Special Defence Contribution) auf Dividenden und Zinsen – die Einkünfte fließen steuerfrei zu.
Was ist der Non-Dom-Status?
Das Konzept des Domicile stammt aus dem anglo-sächsischen Recht und unterscheidet sich grundlegend vom kontinentaleuropäischen Wohnsitzbegriff. Das Domicile wird bei Geburt erworben (Domicile of Origin) und bleibt bestehen, solange nicht aktiv ein neues Domicile gewählt wird (Domicile of Choice). Eine Person, die in Deutschland geboren und aufgewachsen ist und dann nach Zypern zieht, behält im Regelfall ihr deutsches Domicile of Origin – und gilt damit auf Zypern als Non-Domiciled.
Die zypriotische Regelung ergänzt das traditionelle Domicile-Konzept um eine weitere Kategorie: Auch Personen mit zypriotischem Domicile of Origin gelten als Non-Domiciled, wenn sie in den letzten 20 Jahren vor dem aktuellen Steuerjahr mindestens 15 Jahre außerhalb Zyperns steuerlich ansässig waren. Für die meisten deutschsprachigen Mandanten greift jedoch die einfachere erste Variante.
Steuerliche Vorteile im Detail
Der Kern des Non-Dom-Status ist die Befreiung von der Special Defence Contribution (SDC). Diese Sondersteuer wird normalerweise auf folgende Einkunftsarten erhoben: Dividenden (17%), Zinsen (30%) und Mieteinnahmen (3%). Non-Dom-Personen sind von der SDC auf Dividenden und Zinsen vollständig befreit – und zwar für einen Zeitraum von bis zu 17 Jahren nach Begründung der steuerlichen Ansässigkeit auf Zypern.
| Einkunftsart | SDC-Satz (regulär) | SDC-Satz (Non-Dom) |
|---|---|---|
| Dividenden | 17% | 0% |
| Zinserträge | 30% | 0% |
| Mieteinnahmen | 3% | 3% (keine Befreiung) |
Für den Gesellschafter einer Zypern-Holding, der Dividendenausschüttungen empfängt, ist der Non-Dom-Status daher von enormer Bedeutung. In Kombination mit der Quellensteuerfreiheit auf Zypern (0% auf ausgehende Dividenden) ergibt sich eine durchgängige Steuerfreiheit der Dividendenkette: Die Tochtergesellschaft schüttet steuerfrei an die Holding aus, die Holding schüttet steuerfrei an den Non-Dom-Gesellschafter weiter.
Voraussetzungen und Beantragung
Der Non-Dom-Status wird nicht aktiv beantragt – er ergibt sich automatisch aus dem rechtlichen Status der Person. Die Voraussetzungen sind: Die Person muss steuerlich auf Zypern ansässig sein (Tax Resident), und sie darf kein zypriotisches Domicile besitzen. Für die meisten deutschsprachigen Mandanten ist die zweite Voraussetzung automatisch erfüllt, da sie ein deutsches, österreichisches oder schweizerisches Domicile of Origin besitzen.
Die steuerliche Ansässigkeit auf Zypern kann auf zwei Wegen begründet werden: Über die klassische 183-Tage-Regel oder über die modernere 60-Tage-Regel. Bei der 183-Tage-Regel muss sich die Person an mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr auf Zypern aufhalten. Die 60-Tage-Regel erfordert lediglich 60 Tage Aufenthalt, stellt aber zusätzliche Bedingungen.
60-Tage-Regel für steuerliche Ansässigkeit
Die 60-Tage-Regel ist für viele Unternehmer besonders attraktiv, da sie die steuerliche Ansässigkeit auf Zypern mit nur zwei Monaten Aufenthalt pro Jahr ermöglicht. Die Voraussetzungen im Einzelnen: Die Person hält sich an mindestens 60 Tagen im Kalenderjahr auf Zypern auf, ist in keinem anderen Land steuerlich ansässig, unterhält auf Zypern eine Wohnung (Eigentum oder Miete), übt auf Zypern eine Beschäftigung aus oder ist Direktor einer zypriotischen Gesellschaft, und hält sich nicht an mehr als 183 Tagen in einem anderen einzelnen Land auf.
✅ Praxistipp: 60-Tage-Regel optimal nutzen
Führen Sie ein lückenloses Aufenthaltstagebuch und bewahren Sie Flugtickets, Mietverträge und sonstige Aufenthaltsnachweise sorgfältig auf. Als Direktor Ihrer Zypern-Holding erfüllen Sie automatisch die Voraussetzung der geschäftlichen Tätigkeit auf der Insel.
Non-Dom und Zypern-Holding kombinieren
Die Kombination aus Non-Dom-Status und Zypern-Holding ist die Königsdisziplin der steuerlichen Gestaltung. Die Struktur funktioniert wie folgt: Operative Tochtergesellschaften erwirtschaften Gewinne und schütten Dividenden an die zypriotische Holding aus. Die Holding empfängt diese Dividenden steuerfrei (Beteiligungsertragsbefreiung). Die Holding schüttet an den Non-Dom-Gesellschafter aus – ebenfalls steuerfrei. Keine Quellensteuer, keine SDC, keine Einkommensteuer auf die Dividenden.
Diese Struktur ist innerhalb des EU-Rechtsrahmens zulässig, setzt aber voraus, dass die Holding über ausreichende wirtschaftliche Substanz verfügt und die Struktur einem wirtschaftlichen Zweck dient. Eine reine Durchleitungsgesellschaft ohne Substanz würde weder von den zypriotischen noch von den deutschen Behörden anerkannt.
Praxistipps und Gestaltungshinweise
Planen Sie den Umzug nach Zypern mindestens sechs Monate im Voraus. Kündigen Sie Ihren deutschen Wohnsitz vollständig und melden Sie sich auf Zypern an (Yellow Slip). Beantragen Sie eine zypriotische Steuernummer (TIN) und registrieren Sie sich beim Sozialversicherungsamt. Der Non-Dom-Status wird dann automatisch bei der ersten Steuererklärung geltend gemacht.
Besonders wichtig: Die Wegzugsbesteuerung in Deutschland (§ 6 AStG) kann bei der Verlegung des Wohnsitzes greifen, wenn Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1% halten. Planen Sie hierfür rechtzeitig mit einem deutschen Steuerberater und loten Sie die Möglichkeiten einer Stundung oder schrittweisen Tilgung aus.
Häufige Fragen zum Non-Dom-Status
Non-Dom und die Einkommensteuer auf Zypern
Ein wichtiges Detail, das häufig übersehen wird: Der Non-Dom-Status befreit nicht von der regulären zypriotischen Einkommensteuer. Gehaltseinkünfte (z.B. als Direktor der Holding), Mieteinnahmen und sonstige steuerpflichtige Einkünfte unterliegen weiterhin der progressiven Einkommensteuer. Die Steuersätze sind jedoch moderat: Die ersten 19.500 Euro sind vollständig steuerfrei, dann steigt der Satz schrittweise von 20% über 25% und 30% bis auf den Höchstsatz von 35% für Einkommen über 60.000 Euro.
In der Praxis setzen viele Non-Dom-Unternehmer ihr Direktorengehalt bewusst niedrig an (z.B. 2.000 Euro pro Monat = 24.000 Euro/Jahr) und beziehen den Großteil ihrer Einkünfte als Dividende aus der Holding – die dank Non-Dom steuerfrei bleibt. Ein Gehalt von 24.000 Euro führt bei dem großzügigen Freibetrag von 19.500 Euro zu einer Einkommensteuer von nur ca. 900 Euro pro Jahr – eine minimale Belastung.
| Einkommensband | Steuersatz |
|---|---|
| 0 – 19.500 € | 0% |
| 19.501 – 28.000 € | 20% |
| 28.001 – 36.300 € | 25% |
| 36.301 – 60.000 € | 30% |
| Über 60.000 € | 35% |
Sozialversicherung auf Zypern
Neben der Steuerplanung ist auch die Sozialversicherung ein relevanter Aspekt. Auf Zypern ansässige Selbstständige und Direktoren zahlen Sozialversicherungsbeiträge von ca. 15,6% auf ihr Einkommen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), wobei es eine jährliche Beitragsbemessungsgrenze gibt (derzeit ca. 58.000 Euro). Die Beiträge finanzieren das zypriotische Gesundheitssystem (GESY/GHS), das seit 2020 eine umfassende Gesundheitsversorgung für alle Einwohner bietet, sowie die Rentenversicherung.
Für Unternehmer, die aus dem deutschen Sozialversicherungssystem ausscheiden und auf Zypern eintreten, gelten die EU-Koordinierungsregeln: Rentenansprüche aus Deutschland bleiben erhalten und werden bei Renteneintritt anteilig ausgezahlt. Die auf Zypern erworbenen Rentenansprüche werden addiert. In der Praxis empfehlen wir, die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte des Umzugs parallel zur steuerlichen Planung mit einem spezialisierten Berater zu klären.
Der „Goldene Plan": Non-Dom + 60-Tage + Holding
Die optimale Konstellation für deutschsprachige Unternehmer ist die Kombination aus Non-Dom-Status, 60-Tage-Regel und Zypern-Holding. In dieser Konfiguration verbringt der Unternehmer nur 60 Tage pro Jahr auf Zypern (wo er als Direktor seiner Holding tätig ist), empfängt Dividenden steuerfrei, realisiert Veräußerungsgewinne über die Holding steuerfrei und kann den Rest des Jahres flexibel reisen – solange er in keinem anderen Land eine steuerliche Ansässigkeit begründet. Die gesamte Steuerbelastung auf Holdinggewinne: nahe null. Die Aufenthaltsanforderung: nur zwei Monate pro Jahr. Die Flexibilität: maximal.
Kostenlose Erstberatung zur Zypern-Holding
Lassen Sie sich unverbindlich von unserem Team in Larnaca beraten – über 15 Jahre Erfahrung.
📅 Termin vereinbaren 💬 WhatsApp